IQWiG sieht Privileg des „fiktiven“ Zusatznutzens für Orphan-Drugs nicht gerechtfertigt

Arzneimittel gegen seltene Leiden müssen bei Markteintritt in Deutschland nicht das reguläre Nutzenbewertungsverfahren durchlaufen. Dieses Vorgehen soll helfen, die Orphan-Drug-Entwicklung zu fördern. Doch ist es gerechtfertigt, ihnen einen fiktiven Zusatznutzen zu bescheinigen? Eine aktuelle Auswertung von Mitarbeitern des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) lässt an dem Vorgehen zweifeln.

Weiterlesen „IQWiG sieht Privileg des „fiktiven“ Zusatznutzens für Orphan-Drugs nicht gerechtfertigt“