Arzneimittel gegen seltene Leiden müssen bei Markteintritt in Deutschland nicht das reguläre Nutzenbewertungsverfahren durchlaufen. Dieses Vorgehen soll helfen, die Orphan-Drug-Entwicklung zu fördern. Doch ist es gerechtfertigt, ihnen einen fiktiven Zusatznutzen zu bescheinigen? Eine aktuelle Auswertung von Mitarbeitern des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) lässt an dem Vorgehen zweifeln.
Schlagwort: Nutzenbewertung
Kein Zusatznutzen für Empagliflozin/Linagliptin
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat der Fixkombination Glyxambi® (Empagliflozin/Linagliptin) keinen Zusatznutzen bescheinigt. Trotzdem kann es für einige Ihrer Patienten die richtige Wahl sein.
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Fingolimod bei Kindern und Jugendlichen
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bescheinigte Fingolimod in der MS-Therapie bei Kindern einen Zusatznutzen – leider nur für einige Subgruppen.