COVID-19; Originalbild: Eisenhans/Adobe Stock

COVID-19-Leitlinie zur stationären Behandlung aktualisiert

Die im November 2020 veröffentlichte S2k-Leitlinie „Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19“ wurde aktualisiert. Zahlreiche Empfehlungen wurden bestätigt, andere erneuert. Aufgrund der gestiegenen Evidenz hat sich die Qualität der Leitlinie auf „S3“ erhöht.

Positive Empfehlung nur für Dexamethason

Die Corona-Pandemie stellt medizinisches Personal in Kliniken und Krankenhäusern vor zahlreiche Herausforderungen. Täglich werden hunderte neue wissenschaftliche Arbeiten zu COVID-19 publiziert und neu gewonnene Erkenntnisse sind oft schon wieder veraltet, bevor man sie in Handlungsanweisungen zusammenfassen konnte. Ein bekanntes Beispiel ist die Diskussion um den Einsatz von Remdesivir: Die S2k-Leitlinie mit der Kann-Empfehlung für nichtbeatmete COVID-19-Patienten war noch gar nicht veröffentlicht, da kamen mit den Interimsergebnissen der SOLIDARITY-Studie schon erste Zweifel auf.

Am 23. Februar 2021 wurde nun die auf S3-Level hochgestufte Neuauflage der Leitlinie mit aktualisierten Empfehlungen zu zahlreichen Arzneimitteln veröffentlicht. Nach derzeitigem Stand ist demnach die klinische Wirksamkeit einer medikamentösen Therapie bei hospitalisierten Patienten mit moderatem bis schwerem COVID-19 nur für Dexamethason mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen.

Zu Remdesivir kann bei hospitalisierten, nicht beatmeten Patienten mit COVID-19-Pneumonie und Sauerstoffbedarf derzeit weder eine Empfehlung für noch gegen eine Therapie abgegeben werden (Empfehlung 21, evidenzbasiertes Statement).

Weitere medikamentöse Therapien nur in klinischen Studien

Andere Arzneimittel können derzeit aufgrund fehlender Evidenz nicht regelhaft bei hospitalisierten Patienten zur Behandlung von COVID-19 empfohlen werden. Sie sollten nur in klinischen Studien und entsprechend qualifizierten klinischen Einrichtungen eingesetzt werden:

  • Nicht eingesetzt werden sollen oder sollten Bamlanivimab, Rekonvaleszentenplasma, Tocilizumab, Azithromycin, Ivermectin sowie Vitamin D3 (evidenzbasierte Empfehlungen 22-27).
  • Ebenso wenig sollen Interferon ß-1 a, Anakinra, Chloroquin/Hydroxychloroquin oder Lopinavir/Ritonavir verabreicht werden (kein Evidenzlevel).

Außerdem gehen die Leitlinienautoren auf ethische und palliativmedizinische Aspekte ein.

Die S3-Leitlinie „Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19“ vom 23. Februar 2021 ist auf der Website der AWMF unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/113-001.html abrufbar.