Mit Lecanemab und Donanemab wurden 2025 die ersten Anti-Amyloid-Antikörper zur Behandlung der frühen Alzheimer-Krankheit in Europa auf den Markt gebracht. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Lecanemab – wie bereits im Vorfeld gemutmaßt – keinen Zusatznutzen bescheinigt.
Lecanemab bei früher Alzheimer-Krankheit
Lecanemab (Leqembi®, Eisai) ist zugelassen zur Behandlung Erwachsener mit früher Alzheimer-Krankheit. Darunter fallen Patienten mit klinisch diagnostizierter leichter kognitiver Störung (mild cognitive impairment, MCI) und mit leichter Demenz. Voraussetzung ist eine bestätigte Amyloid-Pathologie, zudem müssen die Patienten Nichtträger oder heterozygote Träger des Apolipoprotein E ε4 (ApoE ε4) sein. Dass homozygote ApoE-ε4-Träger ausgeschlossen wurden, wird auf ein erhöhtes Risiko für Amyloid-assoziierte Bildgebungsanomalien (ARIA) unter dem Arzneimittel für diese Personengruppe zurückgeführt.
Die Zulassung beruht auf den Ergebnissen der doppelblinden, Placebo-kontrollierten Studie Clarity AD, in der 1795 Patienten mit früher Alzheimer-Krankheit und bestätigter Amyloid-Pathologie 1:1 randomisiert den Antikörper oder Placebo erhielten. Primärer Wirksamkeitsendpunkt war die Veränderung des Clinical Dementia Rating-Sum of Boxes (CDR-SB) gegenüber Baseline nach 18 Monaten, wobei sich zwischen Lecanemab und Placebo eine Differenz von –0,54 Punkten in der Population entsprechend der Zulassung (1521 Patienten) ergab. Dies entsprach einer Verzögerung der Krankheitsprogression um etwa ein halbes Jahr.
Aus der offenen Verlängerungsphase von Clarity AD liegen inzwischen Daten über einen längeren Zeitraum vor: Nach vier Jahren betrug die Verzögerung der klinischen Progression gegenüber einer gematchten Kontrollgruppe etwa ein Jahr.
Zusatznutzen nicht belegt
Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung sieht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für Lecanemab keinen belegten Zusatznutzen. Ihm zufolge ergab sich in keiner der Endpunktkategorien (Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen) ein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
Bei Ereignissen aufgrund symptomatischer ARIA und Infusionsreaktionen zeigte sich jeweils ein statistisch signifikanter Nachteil unter Lecanemab, in Bezug auf Harnwegsinfektionen ein Vorteil gegenüber Placebo. Die Entscheidung hat nun Auswirkungen auf die Preisverhandlungen mit dem Hersteller.
Eine Entscheidung gegen Betroffene?
Bereits der CHMP hatte sich mit der Zulassung der neuen Anti-Amyloid-Antikörper schwergetan, da die klinische Relevanz der Effekte nicht eindeutig sei. Erst im zweiten Anlauf erfolgte die Zulassung in der Europäischen Union.
Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) haben kritisch Stellung zur Entscheidung des G-BA genommen. Prof. Dr. med. Frank Jessen, Köln, zufolge entstehe eine erhebliche Versorgungslücke, „wenn die im Vergleich zur rein symptomatischen Standardbehandlung entstehenden zusätzlichen Kosten einer Lecanemab-Behandlung nicht von den Krankenkassen getragen werden“.
Mit Lecanemab kann erstmals kausal in den Verlauf der Alzheimer-Erkrankung eingegriffen werden; der Antikörper verzögert das Fortschreiten der Erkrankung. In der Zulassungsstudie zeigte sich, dass die Erkrankung bei den mit Lecanemab behandelten Patientinnen und Patienten nach 18 Monaten weniger fortgeschritten war als in einer Placebo-Vergleichsgruppe – um etwa 30%. Aus klinischer Perspektive ist das ein klarer Zusatznutzen.
Entscheidung liegt beim Hersteller
Der G-BA verteidigt seine Entscheidung. Prof. Josef Hecken, Berlin, Vorsitzender des G-BA, betonte, es fehle an Studien, die die von Betroffenen und Angehörigen erhofften Effekte belegen.
Medizinischer Fortschritt kann schrittweise erfolgen, muss sich aber auch überprüfen lassen. Mit Lecanemab haben wir einen neuen therapeutischen Ansatz, der sich gegen Eiweiß-Ablagerungen im Gehirn richtet, die als mögliche Ursache der Erkrankung gelten. Über dieses Wirkprinzip müssen wir mehr erfahren.
Die Verordnung bleibe weiterhin möglich, so Hecken. Dem Hersteller stehe es frei, auf Basis neuer Studienergebnisse eine erneute Nutzenbewertung zu beantragen. Wie der nun reagieren wird, ist offen. Es wäre nicht das erste Arzneimittel, das nach einer negativen Nutzenbewertung in Deutschland nicht mehr vermarktet wird.
Und was passiert mit Donanemab?
Dem zweiten Anti-Amyloid-Antikörper, Donanemab (Kisunla®, Lilly) wird es vermutlich ähnlich ergehen: Das Institut für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat bereits bekannt gegeben, dass Studiendaten für die Nutzenbewertung fehlen.
Quellen
- DGPPN. Pressemitteilung „Lecanemab: G-BA entscheidet gegen Betroffene”. 19. Februar 2026.
- EMA. Meeting highlights from the Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) 22–25 July 2024. 26 Juli 2024.
- G-BA. Beschluss und Tragende Gründe zum Beschluss zu Lecanemab (frühe Alzheimer-Krankheit) vom 19. Februar 2026.
- G-BA. Pressemitteilung „Neuer Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab ohne belegten Zusatznutzen – Bewertungsergebnis des G-BA ist Basis für Preisverhandlungen.“ 19. Februar 2026.
- IQWiG. Pressemitteilung „Donanemab bei früher Alzheimer-Krankheit: Wichtige Fragen bleiben offen.“ 30. Januar 2026.
- van Dyck CH, et al. Lecanemab in Early Alzheimer’s Disease. N Engl J Med 2023;388:9-21. DOI: 10.1056/NEJMoa22129.
- van Dyck CH. The Lecanemab Clarity AD Open-Label Extension in Early Alzheimer’s Disease: Initial Findings From the 48-Month Analysis. Oral presentation. Alzheimer’s Association International Conference (AAIC) Annual Meeting. July 27–31 2025, Toronto, Kanada.
Bildquelle
Newleks – stock.adobe.com