Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) gibt bekannt, dass kürzlich die S1-Leitlinie „Neurologische Manifestationen bei COVID-19“ veröffentlicht wurde.
Neue Leitlinie soll Hilfestellung geben
Bei COVID-19-Erkrankungen können neurologische Manifestationen wie Riech- und Geschmacksstörungen, Enzephalopathien, Enzephalomyelitiden, ischämische Schlaganfälle und intrazerebrale Blutungen sowie neuromuskuläre Erkrankungen auftreten.
Die Autoren der neuen Leitlinie empfehlen daher eine neurologische Mitbetreuung, und zwar auch bei schwer erkrankten, intensivpflichtigen COVID-19-Patienten, die keine offensichtlichen neurologischen Manifestationen zeigen.
In ihrer Pressemitteilung weist die DGN darauf hin, dass neurologische Manifestationen „leicht in der pulmonal dominierten Intensivsituation maskiert bleiben können“. Das könne letztlich zur hohen Mortalität von beatmungspflichtigen COVID-19-Patienten in Deutschland beigetragen haben.
Die S1-Leitlinie wurde am 18. August 2020 unter Federführung des Generalsekretärs der DGN Prof. Dr. med. Peter Berlit veröffentlicht. Sie gibt klare Handlungsempfehlungen für die Versorgung von Patienten mit SARS-CoV-2-Infektion und neurologischen Manifestationen, darunter folgende:
- Patienten mit neurologischen Symptomen, die über den Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns hinausgehen, sollten in eine neurologische Klinik, vorzugsweise mit neurologischer Intensivstation, überwiesen werden, da alle neurologischen Manifestationen eine rasche stationäre Diagnostik und Therapie erfordern.
- Intensivpflichtige, beatmete COVID-19-Patientinnen und -Patienten sind aufmerksam auf neurologische Manifestationen zu untersuchen.