Pembrolizumab bei metastasiertem NSCLC mit Zusatznutzen

Es brauchte einen zweiten Anlauf, doch jetzt konnte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dem PD-1-Rezeptor-Inhibitor Pembrolizumab in der Erstlinientherapie des metastasierten nichtkleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) einen Zusatznutzen bescheinigen – zumindest für einige Teilpopulationen.

Pembrolizumab mit und ohne Zusatznutzen?

Zugegeben, es ist kompliziert mit dem AMNOG und dem Zusatznutzen – vor allem, wenn eine Substanz bei vielen verschiedenen Indikationen und/oder Genmutationen sowie Vor- und Kombinationsbehandlungen zugelassen ist – zum Beispiel der Checkpoint-Inhibitor Pembrolizumab. Der PD-1-Inhibitor ist inzwischen bei einer Vielzahl von Krebsarten zugelassen, unter anderem zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden nichtplattenepithelialen NSCLC ohne EGFR- oder ALK-positive Tumormutationen bei Erwachsenen in Kombination mit Pemetrexed und Platin-Chemotherapie.

Am 19. September veröffentlichte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gleich mehrere Beschlüsse zu Pembrolizumab bei neuen Anwendungsgebieten:

  • In der Monotherapie zur adjuvanten Behandlung des Melanoms im Tumorstadium III mit Lymphknotenbeteiligung nach vollständiger Resektion bei Erwachsenen: Hinweis für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen
  • In der Erstlinientherapie des metastasierten plattenepithelialen NSCLC in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel oder nab-Paclitaxel:
    • PD-L1-Expression < 50 %: Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen
    • PD-L1-Expression ≥ 50 %: Zusatznutzen nicht belegt

In der Erstlinientherapie des metastasierten nicht-plattenepithelialen NSCLC ohne EGFR oder ALK-positive Tumormutationen in Kombination mit Pemetrexed und Platin-Chemotherapie konnte der mögliche Zusatznutzen nicht quantifiziert werden. Beim IQWiG hatte man zunächst keine abschließenden Aussagen machen können. Grund waren widersprüchliche Darstellungen in Bezug auf den zentralen Endpunkt „Gesamtüberleben“ des Herstellers.

Analysen zum Gesamtüberleben jetzt verwertbar

Inzwischen hat der Hersteller die Widersprüche aufgelöst. Er hatte, so das IQWiG in einer Pressemitteilung, ebenfalls vom 19. September, die Analysen zum Gesamtüberleben zwar in den Dossiers falsch dargestellt, aber korrekt durchgeführt. Somit konnten die Daten neu ausgewertet werden. Das IQWiG kommt für diese Indikation nun zu folgenden Ergebnissen:

  • PD-L1-Expression <50%:
    • Frauen: Beleg für einen erheblichen Zusatznutzen
    • Männer: Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen
  • PD-L1-Expression >50%:
    • Frauen: Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen
    • Männer: Anhaltspunkt für geringeren Nutzen gegenüber zweckmäßiger Vergleichstherapie

Dem G-BA obliegt es jetzt nun, abschließend über das Ausmaß des Zusatznutzens zu beschließen.

ASCO: 5-Jahres-Überlebensdaten zu Pembrolizumab

Die erste klinische Studie, in der der Checkpoint-Inhibitor Pembrolizumab bei Krebspatienten eingesetzt wurde, war KEYNOTE-001. Bei der Jahrestagung der American Society for Clinical Oncology (ASCO) Anfang Juni 2019 stellten Garon et al. die Fünf-Jahres-Überlebensraten von NSCLC-Patienten aus der 2011 gestarteten Phase-I-Studie vor.

Prof. Dr. David L. Graham, Charlotte/USA, kommentierte die Daten auf einer ASCO-Pressekonferenz folgendermaßen:

„There is a population of patients who can live for 5 years or more. It’s truly remarkable that for more patients than ever before, we no longer have to count survival in months.“

Abonnenten der Arzneimitteltherapie (AMT) können eine ausführliche Besprechung des Keynote-001-Updates in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift lesen. Sie erscheint am 4. Oktober 2019.