Unterdosierte Zyto-Lösungen haben Nebenwirkungen für Apotheker

Letzte Woche hat das Verfahren gegen einen Bottroper Apotheker begonnen, der mutmaßlich die Therapie tausender onkologischer Patienten zunichte gemacht hatte. Was läuft falsch bei der Herstellung von Zytostatika in deutschen Apotheken?

Der Bottroper Apotheker Peter S. wird angeklagt, in 61980 Fällen Krebsmedikamente vorsätzlich falsch dosiert zu haben, um sich zu bereichern. Dieser Fall hat nicht nur tausenden Patienten geschadet. Er ist auch Gift für das Vertrauen von Patienten und Politik in die Apothekerschaft. Es werden bereits Rufe nach mehr Kontrolle laut: Der Fall wurde überhaupt nur durch die Aussagen zweier ehemaliger Apothekenmitarbeiter aufgedeckt – die Behörden hatten keine Ahnung.

Falscher Anreiz für die Apotheken

Krankenkassen hatten begonnen, exklusive Verträge mit Zytostatika-herstellenden Apotheken zu schließen. Dieses System wurde glücklicherweise in diesem Jahr beendet. Einziges Zuschlagskriterium war der niedrigste Preis. Statt die Qualität der Produkte auf diesem Weg zu sichern, wurde sogar ein Anreiz geschaffen, das Produkt so billig wie möglich herzustellen.

Falscher Anreiz für die Pharmafirmen

Bei der Herstellung von Zytostatika-Infusionen kommt es zu teuren Verwürfen von Stammlösung, die zum Teil auch bei den Krankenkassen abgerechnet werden können. Allerdings ist dies in der Regel nicht die Schuld der herstellenden Apotheker: Zu den Lösungen existieren oft nur begrenzte Daten zur Haltbarkeit. Die Fristen zur Verwendung sind entsprechend kurz. Die pharmazeutischen Hersteller haben aber natürlich nur geringes Interesse, mehr Stabilitätsdaten zu produzieren und diese zu garantieren, um danach weniger Wirkstoff zu verkaufen.

Nach dem aktuellen Fall in Bottrop könnte man sich die Frage stellen, ob diese Anbrüche nicht doch genutzt wurden. Oder noch schlimmer: Wurden sie tatsächlich entsorgt, nachdem die Stabilität nicht mehr gewährleistet war?

Falsche Lösung für alle

Der Ruf nach mehr Kontrolle ist verständlich, stellt aber die Wirtschaftlichkeit und den regionalen Zugang zu parenteralen Infusionslösungen für Krebspatienten infrage. Das Problem und damit auch die Lösung liegen an einer anderen Stelle: Der Apotheker wird nicht für seine Arbeit als Heilberufler entlohnt, sondern für seine Tätigkeit als Kaufmann. Nur wenn sich das ändert, kann seine Tätigkeit glaubwürdig bleiben.

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