Gesundheitsangebote haben das Potenzial, viele verschiedene Menschen auf niedrigschwellige Art zu erreichen. Die gesetzlichen Voraussetzungen könnten jedoch besser sein.
Plattformen nutzen
Eine App ist schneller als auf einen Arzttermin zu warten, dem digitalen Fragebogen lieber anonym anvertrauen, was im persönlichen Gespräch unangenehm ist – keine Frage: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bieten viele Vorteile.
In der Session „Gleich- und Ungleichbehandlung – mehr als „nur“ eine Frage des Geschlechts“ auf dem 2. Diversity in Health Congress 23 äußerte Franziska Beckebans von der SBK-BKK jedoch Zweifel, ob diese Chance auch wirklich genutzt würde. Grundsätzlich seien DiGA vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten bei der Behandlung von Krankheiten und bei einer selbstbestimmten Lebensführung.
Forderung nach Evidenz ist hinderlich
Gerade vor dem Hintergrund einer diversen Gesellschaft könnten digitale Angebote auf einfache, niedrigschwellige Weise viele unterschiedliche Patientengruppen erreichen. Die Realität weiche jedoch von der DiGA-Idealwelt ab, so die Referentin, denn tatsächlich habe längst nicht jeder Zugang zu diesen Angeboten, nicht jeder finde sich wieder in den Tools.
Anfangs entspreche die Versorgung einer diversen Gesellschaft, denn das Fast-Track-Verfahren ermögliche eine zeitnahe Erstattung von Digital-Health-Anwendungen auf Erprobung. Doch der geforderte Evidenznachweis nach einer zwölfmonatigen Erprobungsphase schränke die Anwendungsmöglichkeiten wieder ein. Dazu dürften Daten von Personen unter 18 und über 65 Jahren zur Bewertung nicht berücksichtigt werden, was relevante Patientengruppen generell ausschließe.
Der starre Fokus auf medizinische Evidenz schränkt die Diversität ein, schließt Patientengruppen aus und steht einer Patienten-zentrierten Versorgung entgegen.“
Aus Beckebans‘ Sicht gäben jedoch auch Daten aus Patientenbefragungen und Nutzungsintensitäten genügend Auskunft. Sie befürworte eine Ergänzung der rein klinischen Perspektive und eine Anreicherung mit Real World Data, um der Diversität gerecht zu werden. Ihr Wunsch aus Krankenkassensicht wäre die Möglichkeit für eine Bewilligung, sobald eine DiGA vom Anwender subjektiv als nützlich angesehen wird.
Quelle
Franziska Beckebans. 2. Diversity in Health Congress 23. Livestream am 28.02.2023, Veranstalter: WIG2 GmbH, Wissenschaftliches Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung, Leipzig.