Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sprach eine erweiterte Kontraindikation für Promethazin-haltige Arzneimittel aus. Ab sofort sind diese nicht nur bei unter Zweijährigen, sondern bis sechs Jahren zu vermeiden.
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sprach eine erweiterte Kontraindikation für Promethazin-haltige Arzneimittel aus. Ab sofort sind diese nicht nur bei unter Zweijährigen, sondern bis sechs Jahren zu vermeiden.