Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt beim Prostatakarzinom einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber einer alleinigen Androgendeprivationstherapie fest.
Unabhängiger Newsblog von Medizinredakteuren
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt beim Prostatakarzinom einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber einer alleinigen Androgendeprivationstherapie fest.