Die wissenschaftliche Evidenzlage zur medikamentösen Therapie von Adipositas bei Kindern und Jugendlichen hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Daher haben DGKJ und DAG ihre Leitlinie „Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter“ vorzeitig um konkrete Empfehlungen zur medikamentösen Behandlung ergänzt.
GLP-1-Rezeptoragonisten in Leitlinie aufgenommen
Adipositas im Kindes- und Jugendalter ist eine chronische Erkrankung mit hohem Risiko für Folgeerkrankungen bis ins Erwachsenenalter. In den letzten Jahren hat sich die Evidenz zur medikamentösen Therapie dieser Patientengruppe grundlegend weiterentwickelt: Aktuelle Studien zu GLP-1-Rezeptoragonisten zeigen klare klinische Effekte bei adipösen Kindern und Jugendlichen. Vor diesem Hintergrund sahen Experten der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Deutschen Adipositas Gesellschaft (DAG) ein Abwarten zur Gesamtüberarbeitung der Leitlinie Anfang Januar 2027 fachlich nicht vertretbar.
Klare Differenzierung im Empfehlungsgrad
Die Leitliniengruppe hat zwei neue Empfehlungen zur medikamentösen Therapie verabschiedet:
- Bei Adipositas kann eine medikamentöse Therapie ab dem zugelassenen Mindestalter als Ergänzung einer leitliniengerechten Lebensstilintervention in Betracht gezogen werden.
- Bei Kindern und Jugendlichen mit extremer Adipositas (> 99,5. Perzentil) und anhaltender Gewichtszunahme sollte die medikamentöse Therapie in spezialisierten Zentren unter klar definierten Kriterien erwogen werden.
Die medikamentöse Therapie stelle grundsätzlich eine individuell zu prüfende Option dar, heißt es in einer Pressemitteilung. Bei extremer Adipositas rechtfertige das deutlich erhöhte Krankheits- und Progressionsrisiko eine stärker gewichtete Empfehlung. Leitlinienkoordinator Prof. Dr. med. Martin Wabitsch, Ulm, kommentierte die Empfehlungen:
Kinder und Jugendliche mit extremer Adipositas tragen ein erheblich erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie und kardiovaskuläre Folgeerkrankungen. Eine medikamentöse Therapie stellt hier eine relevante Alternative zur bariatrisch-chirurgischen Therapie dar.
Kostenübernahme weiterhin unklar
Die Kostenübernahme werde derzeit unter Verweis auf § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V („Lifestyle-Paragraf“) häufig abgelehnt, so die Experten. Dabei zeige die aktuelle Evidenzlage deutlich, dass es sich um die Behandlung einer chronischen Erkrankung handele, sagte die Leiterin der Methodengruppe, Dr. biol. hum. Stephanie Brandt-Heunemann, Ulm.
Die reguläre Gesamtüberarbeitung der Leitlinie ist weiterhin für Januar 2027 vorgesehen.
Quellen
- S3-Leitlinie Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter, Überarbeitung des Kapitels „Zusätzliche medikamentöse Therapie“ (Konsultationsfassung)
- Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Deutschen Adipositas Gesellschaft (DAG) vom 6. Mai 2026, „Neue Empfehlungen zur medikamentösen Therapie bei Kindern und Jugendlichen mit Adipositas“
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