Die RSV-Saison beginnt üblicherweise Anfang Oktober und reicht bis in den Mai des Folgejahres. Besonders gefährdet für schwere Verläufe sind Säuglinge und Kleinkinder sowie Senioren. Eine Prophylaxe beziehungsweise Impfung für diese Gruppen ist verfügbar und wird von der STIKO empfohlen.
Säuglinge und Kleinkinder
Prophylaxe mit Nirsevimab
Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial Virus (RSV) gehören zu den häufigsten Gründen für eine Hospitalisierung von Säuglingen und Kleinkindern. In Deutschland empfiehlt die STIKO deswegen die passive Immunisierung mit dem Antikörper Nirsevimab für alle Neugeborenen und Säuglinge während ihrer ersten RSV-Saison. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollten Nirsevimab möglichst vor Beginn der RSV-Saison (September bis spätestens November) erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison (Oktober bis März) geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der U2 (3. bis 10. Lebenstag) bekommen.
Die breite Anwendung der Prophylaxe zeigt bereits Wirkung: Die Inzidenz von RSV-Infektionen nach Einführung der Prophylaxe sank bei Säuglingen um etwa die Hälfte. Auch der G-BA bescheinigte dem Wirkstoff einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Nirsevimab ist außerdem für die Prophylaxe in der zweiten RSV-Saison bei Kindern im Alter < 24 Monaten mit hohem Risiko, schwer an RSV zu erkranken, zugelassen. Wegen zu geringem Nutze empfiehlt die STIKO die Anwendung in der zweiten Saison jedoch nicht.
Impfung von Schwangeren
Seit August 2023 ist ein RSV-Impfstoff für die Impfung in der Schwangerschaft zur passiven Immunisierung von Säuglingen zuglassen. Die STIKO hat die Daten zu diesem Impfstoff geprüft und entschieden, dass die Datenlage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausreicht, um über eine mögliche Empfehlung dieses Impfstoffes in der Schwangerschaft zu entscheiden. Verschiedene Medizinische Fachgesellschaften plädieren allerdings für die saisonale RSV-Impfung für alle Schwangere ab der 32. Schwangerschaftswoche. Dieser „Nestschutz“ hält von der Geburt bis zum Alter von etwa 6 Monaten an.
Gesunde Neugeborene von in der Schwangerschaft geimpften Müttern benötigen laut STIKO nachfolgend keine Prophylaxe mit Nirsevimab. Ist die maternale Impfung weniger als zwei Wochen vor der Geburt erfolgt oder hat das Neugeborene bekannte Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf, sollte der Antikörper zusätzlich zur maternalen Impfung angewendet werden.
Prophylaxe auch für ältere Kinder mit Risikofaktoren?
Im Frühjahr 2025 ergab eine kanadische Studie mit über 700 wegen RSV hospitalisierten Kindern, dass auch ältere Kinder über 2 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, schwere Verläufe zu entwickeln.
In der Studie wurden zwei Altersgruppen untersucht: Kinder unter 2 Jahren (452, 63,8%) und Kinder über 2 Jahre (257, 36,6%). Primärer Endpunkt der Studie war ein schwerer Erkrankungsverlauf, definiert als die Notwendigkeit einer (nicht-)invasiven Beatmung oder Tod. Dies betraf insgesamt 204 Kinder. Im Median waren schwer erkrankte Kinder jünger als Kinder mit leichten Verläufen (2,6 vs. 18,6 Monate).
Bei Kindern unter 2 Jahren waren vor allem ein Alter unter 6 Monaten und Frühgeburtlichkeit mit einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe verbunden. Aber auch Kinder über 2 Jahren waren gefährdet, wenn bestimmte Risikofaktoren vorlagen. Dazu zählten pulmonale Grunderkrankungen und häusliche Sauerstofftherapie sowie neurologische, neuromuskuläre und entwicklungsbezogene Erkrankungen.
Die Studienautoren schließen daraus, dass die betroffenen Kinder über 2 Jahre möglicherweise ebenfalls von einer RSV-Prophylaxe profitieren würden.
Ältere Menschen
Die STIKO empfiehlt nicht nur für sehr kleine Kinder, sondern auch für ältere Menschen eine Immunisierung gegen RSV. Für diese Gruppe steht ein Impfstoff zur Verfügung. Die STIKO rät allen Personen über 75 Jahre zu einer einmaligen RSV-Impfung möglichst vor Beginn der RSV-Saison. Daneben sollten sich Personen ab 60 impfen lassen, die an bestimmten Grunderkrankungen leiden. Darunter fallen schwere Formen von chronischen Atemwegs-, Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronische neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen, hämatoonkologische Erkrankungen sowie Diabetes mellitus mit Komplikationen und angeborene oder erworbene Immundefizienz.
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