Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat Handlungsempfehlungen für die Behandlung von schwerstkranken und sterbenden Patienten mit COVID-19 herausgegeben. Sie fordert eine adäquate Behandlung auch jenseits der Beatmung.
Mehr Patienten mit Luftnot
In einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) erklärt Vizepräsident Dr. Bernd Oliver Maier, Chefarzt für Palliativmedizin und Onkologie in Wiesbaden: „Wir müssen in der Akutmedizin auf eine Häufung von Sterbefällen mit den Leitsymptomen Luftnot und Angst vorbereitet sein. Die Palliativmedizin möchte mit ihren heute veröffentlichten Handlungsempfehlungen sowie individueller Beratung die Kolleginnen und Kollegen auf den Akutstationen unterstützen und stärken.“
Ein wichtiger Aspekt sind die medikamentöse Therapie von Atemnot und Angstsymptomen. Die vollständigen Handlungsempfehlungen finden Sie hier (PDF).
Behandlung der Atemnot
Die DGP empfiehlt als medikamentöse Therapie orale und parenterale Opioide, vorzugsweise in retardierter Form. Bei nicht mit Opioiden vorbehandelten Patienten sollte Morphin retard 10 mg morgens und abends angesetzt und zusätzlich Morphin-Tropfen bei Bedarf gegeben werden (bzw. andere Opioide in Äquivalenzdosierungen). Bei vorbehandelten Patienten rät die DGP zu einer Dosiserhöhung um 20%.
Die parenterale Behandlung ist eine Option bei anhaltender Atemnot oder wenn der Patient nicht schlucken kann.
Behandlung von Angstsymptomen
Luftnot geht häufig mit Angst einher. Um diese zu lindern, kann Lorazepam oder alternativ bei mangelnder Wirksamkeit oder wenn der Patient nicht in der Lage ist, orale Arzneimittel anzuwenden, Midazolam zum Beispiel subkutan eingesetzt werden.
Außerdem finden sich in den Handlungsempfehlungen Hinweise zur Sicherstellung der Palliativversorgung im ambulanten und stationären Sektor.