2017 gab es in Deutschland 797 Organspender, dies ist die niedrigste Zahl seit 20 Jahren. Auf 1 Million Einwohner kommen im Schnitt 9,7 Spender. Damit liegt Deutschland unter der (inoffiziellen) Grenze von 10 Spendern pro 1 Million Einwohner, die ein Land zur Teilnahme an Eurotransplant qualifiziert.
Da in Deutschland vergleichsweise viele Menschen leben, ist die absolute Anzahl der Organspenden allerdings immer noch hoch genug, um Deutschland zu einem wichtigen Partner im Eurotransplant-System zu machen. Dennoch herrscht dringender Handlungsbedarf. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) fordert deshalb einen Initiativplan mit klaren Handlungsschritten.
Die Gründe für die geringe Spendenbereitschaft sind vielschichtig. Die durch die Spendenskandale ausgelöste Verunsicherung reicht dabei als Erklärung bei weitem nicht aus.
Da sind zum einen die Regelungen zur Organspende. In den meisten europäischen Ländern gilt inzwischen die Widerspruchslösung: Wer die Entnahme seiner Organe nach dem Tod ablehnt, muss zu Lebzeiten aktiv dagegen widersprechen. Deutschland hingegen hält nach wie vor an der Entscheidungslösung fest: Jeder Versicherte erhält von seiner Krankenkasse regelmäßig Infomaterial und einen Spenderausweis, mit dem er seine Bereitschaft zur Organspende dokumentieren kann.
Für Prof. Bruno Meiser, Präsident von Eurotransplant, sind die Bedingungen für die Krankenhäuser das eigentliche Problem. Er fordert deshalb vor allem strukturelle Veränderungen. So sei zum Beispiel die Vergütung von 4700 Euro pro Organentnahme nicht adäquat. Zudem gäbe es – trotz gesetzlicher Verpflichtung – keine Sanktionierung für Häuser, die potenzielle Organspender nicht melden. Auch gelte es, die Rolle des Transplantationsbeauftragten zu stärken. Dieser muss in jeder Klinik, die Organentnahmen durchführt, eingesetzt werden. Derzeit übernehmen Ärzte des jeweiligen Hauses diese Aufgabe zusätzlich zu ihrer regulären Tätigkeit.
Zudem weist er darauf hin, dass das Vorgehen bei einer Organentnahme im Widerspruch zu einer Patientenverfügung stehen kann, die einen Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen dokumentiert. Wer seine Organe spenden möchte, sollte in der Verfügung festhalten, dass die Organfunktionen so lange aufrechterhalten werden sollen, bis die Organentnahme erfolgt ist.