Die Ärztin Kristina Hänel wurde kürzlich wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt. Ihre Anwältin hatte dagegen argumentiert, dass ihre Mandantin zwar informiert, aber keine „appellative Werbung“ betrieben habe.
Das Urteil hat zahlreiche Debatten ethischer und moralischer Natur wieder aufflammen lassen, unter anderem fordert die Linke die Abschaffung der §§ 218 und 219 StGB, der Verein Ärzte für das Leben e.V. begrüßt das Urteil.
Auf den Homepages der Zeitungen, die über das Urteil berichteten, wurden unter den Artikeln hitzige Diskussionen zwischen Abtreibungsgegnern und -befürwortern geführt. Eine eher untergeordnete Rolle spielten dabei Fakten zum Thema.
Zahlen und Fakten
2016 wurden in Deutschland laut statistischem Bundesamt 98.721 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen, am häufigsten operativ mittels Vakuumaspiration (62,4%) oder Curettage (13,7%) sowie medikamentös mit Mifepriston (20,2%).
Knapp 28.000 der Betroffenen waren unter 25 Jahre alt, über 60.000 ledig, verwitwet oder geschieden und bei 3813 Frauen bestand eine medizinische oder kriminologische Indikation.
Operative Methoden
Bei der Vakuumaspiration (Absaugmethode) wird der Gebärmutterhals mit sogenannten Hegarstiften (leicht gekrümmten Stäben aus Metall oder Plastik) aufgedehnt und dann werden Embryo und Gewebereste mit einer Vakuumkürette abgesaugt. Dies erfolgt meistens ambulant unter örtlicher Betäubung. Mit dem Eingriff einhergehende körperliche Beschwerden sind Unterleibsschmerzen und Blutungen, die nach spätestens 10 bis 12 Tagen aufhören. Bei der klassischen Curettage wird die Gebärmutter mit einem scharfkantigen Instrument („Kürette“) manuell ausgeschabt.
Medikamentös
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch erfolgt mit dem Progesteron-Rezeptorantagonisten Mifepriston und dem Prostaglandin Misoprostol. Diese Methode darf bis zum 63. Tag Amenorrhoedauer (d.h. seit Beginn der letzten Periode) durchgeführt werden.
Mifepriston hemmt die Wirkung des Gestagens Progesteron („schwangerschaftserhaltendes Hormon“) und stoppt damit die Entwicklung des Embryos. Mifepriston wird in einer Dosierung von 600 mg eingenommen und 36 bis 48 Stunden später folgte die orale oder vaginale Anwendung des Prostaglandins. Die Gebärmutterschleimhaut löst sich und wird mit einer Blutung abgestoßen. Hat drei Stunden nach der Prostaglandingabe noch keine Blutung eingesetzt, wird manchmal eine weitere Dosis Misoprostol verabreicht. Außerdem wird bei rhesusnegativer Blutgruppe eine Rhesusprophylaxe durchgeführt.
Die häufigsten Nebenwirkungen sind Blutungen, Schmerzen (die meist mit Paracetamol oder NSAR gut kontrolliert werden können), Übelkeit und Magen-Darm-Beschwerden.
Die Arzneimittel können nicht über eine Apotheke bezogen werden, sondern dürfen nach § 47a AMG „nur an Einrichtungen im Sinne des § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ – das heißt, an solche, die den Abbruch vornehmen und auch die notwendige Nachbehandlung gewährleisten können – abgegeben werden.
Der medikamentöse Abbruch wird hierzulande relativ selten durchgeführt, dennoch sei diese Methode nicht besser oder schlechter als der operative Eingriff, so das Deutsche Ärzteblatt. Sie sei schlicht eine Alternative.