Schwangerschaftsabbruch – operativ vs. medikamentös

Die Ärztin Kristina Hänel wurde kürzlich wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt. Ihre Anwältin hatte dagegen argumentiert, dass ihre Mandantin zwar informiert, aber keine „appellative Werbung“ betrieben habe. Weiterlesen „Schwangerschaftsabbruch – operativ vs. medikamentös“