Metamizol landete 2016 nach Ibuprofen und Diclofenac auf dem dritten Platz der meist verordneten Analgetika im ambulanten Bereich. Genauso verhält es sich leider auch auf der Liste der Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen, die in den letzten zehn Jahren an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gemeldet wurden: Hier nimmt Metamizol nach Rivaroxaban und Ethinylestradiol ebenfalls den dritten Platz ein. Nachdem die Verordnung von nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) bei Patienten mit kardiovaskulärem Risiko über einen längeren Zeitraum und in höheren Dosen sorgfältig abgewogen werden sollte, ist diese „Metamizolisierung des Abendlandes“, wie Dr. Thomas Stammschulte AkdÄ diese Entwicklung auf dem Schmerzkongress in Mannheim zitierte, nicht verwunderlich.
Bei einer einmal täglichen Einnahme von Metamizol würde eine Agranulozytose als seltene, aber schwerwiegende Nebenwirkung bei einer von zwei Millionen Einnahmen auftreten. Bei den derzeitigen Verordnungzahlen von 203,7 Mio DDD (daily drug doses) wären in etwa 100 Agranulozytose-Fälle pro Jahr zu erwarten. Tatsächlich wurden 2016 nur 47 Verdachtsfälle in der Datenbank des BfArM erfasst. Diese seltene Nebenwirkung kann noch Monate nach der ersten Gabe auftreten. Typische Symptome sind Fieber, Halsschmerzen und entzündliche Schleimhautläsionen (Angina tonsillaris).
Da alle Schmerzmittel neben ihrem Nutzen auch mit Risiken einhergehen, sollte das individuelle Risikoprofil des Patienten abgewogen werden und die Verordnungen entsprechend der Zulassung erfolgen. Die Aufklärung über Symptome und Warnsignale von Nebenwirkungen kann helfen, schwere Verläufe zu vermeiden.