Neue Empfehlungen der STIKO

Seit dem 24. August 2017 gelten die neuen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut.

Es gibt wenige, aber einige wichtige Ergänzungen:  Als Kandidaten für eine Hepatitis-Impfung wurden „ehrenamtlich Tätige mit vergleichbarem Expositionsrisiko“ ergänzt und die nasale Grippeimpfung wird nun nicht mehr als bevorzugte Wahl für 2- bis 6-Jährige angegeben. Stattdessen sollte diese präferenziell eingesetzt werden, wenn beispielsweise eine Spritzenphobie oder Gerinnungsstörungen einer Injektion im Wege stehen.

Neu aufgenommen wurde eine Empfehlung zum für über 50-Jährige zugelassenen Herpes-zoster-Lebendimpfstoff. Aufgrund der vorliegenden Daten zu Wirksamkeit (nimmt im Alter ab), Schutzdauer (nur für wenige Jahre belegt) und Sicherheit des Impfstoffs wird dieser zurzeit nicht als Standardimpfung durch die STIKO empfohlen. Nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung kann bei manchen Patienten die Impfung trotzdem sinnvoll sein.

Zudem wurde ein Passus zur „Aufklärungspflicht vor Schutzimpfungen“ ergänzt, der unter anderem Umfang, Form und Zeitpunkt der Aufklärung festlegt sowie wie mit der Aufklärung minderjähriger Patienten zu verfahren ist.

Dem Impfen bei Immundefizienz bzw. Immunsuppression ist ein weiteres Kapitel gewidmet mit dem Ziel, Ärzte bei verschiedenen Fragestellungen zu unterstützen und eine Entscheidungshilfe zu geben. Dies umfasst unter anderem Fragen wie Erkennen und Abschätzen der Schwere des Immundefekts oder den richtigen Zeitpunkt der Impfung. Diese Anwendungshinweise sollen bis Ende 2017 bzw. Anfang 2018 in thematisch getrennten Dokumenten veröffentlicht werden.

Auch im Bereich der postexpositionellen Impfungen sind die Anpassungen überschaubar. Besonders interessant hier vielleicht der Hinweis zur Tollwut, dass aufgrund der großen Variabilität der Inkubationszeit von unter 10 Tagen bis über einem Jahr eine Postexpositionsprophylaxe auch Wochen bis Monate nach Exposition noch Sinn machen kann.

Quelle: Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epid Bull 2017;34:333–80. DOI 10.17886/EpiBull-2017-044

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