Cannabis hat verschiedene pharmakodynamische Wirkungen. Bei der Vorab-Pressekonferenz der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft ging es unter anderem darum, wie sich THC-Konsum auf das Sehvermögen im Straßenverkehr auswirkt. Eine Frage, die wieder einmal zum Nachdenken anregt.
Cannabis sieht man im Straßenverkehr nicht gern
Seit nunmehr fünf Monaten kann Cannabis auf legalem Wege zum Freizeitkonsum erworben werden. Und dennoch scheint das Thema immer wieder für Aufruhr zu sorgen. Zu den Auswirkungen von Cannabis und insbesondere von dem berauschend wirkenden Tetrahydrocannabinol (THC) auf den Körper und die Psyche gibt es vielseitige Meinungen. Wichtig ist auch der Aspekt, dass es interindividuelle Unterschiede im Ausmaß der Wirkungen gibt. Im Hinblick auf den angehobenen Grenzwert im Blutserum auf 3,5 ng THC/ml stellt sich die Frage, welche Wirkungen die Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen. Bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr sind vorrangig Einschränkungen der Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit sowie die Verlängerung von Reaktions- und Entscheidungszeit von Bedeutung. Für den forensischen Toxikologen Professor Dr. Frank Mußhoff sind jedoch auch Störungen der Bewegungskoordination sowie die Auswirkungen auf das Sehvermögen von großer Bedeutung.
Sehen und gesehen werden
Wenn wir über das Sehen sprechen, meinen wir die visuelle Wahrnehmung. Die mit dem menschlichen Auge wahrnehmbare Strahlung löst auf der Netzhaut Nervenimpulse aus, die im Gehirn zu Bildern verarbeitet werden. Dieser wichtige Fernsinn funktioniert über einen komplexen Prozess, der durch äußere Einflüsse über verschiedenste Wege beeinträchtigt werden kann.
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Tiefenwahrnehmung
Das räumliche Sehen lässt sich unterteilen in das binokulare und das monokulare Sehen. Beim monokularen Sehen kommt eine Tiefenwahrnehmung vorranging durch Licht- und Farbeffekte zustande. Dagegen können Entfernungen dank des binokularen Sehens mittels Querdisparation, dem Unterschied der Gesichtsfelder beider Augen, abgeschätzt werden. Dieser Unterschied wird im Gehirn zu einer räumlichen Wahrnehmung verrechnet; unter Einfluss von THC kann es somit zu einem abweichenden Ergebnis kommen. Im Straßenverkehr bedeutet das eine erhöhtes Risiko für Unfälle durch Probleme bei der Einschätzung von Entfernungen, Abständen und Geschwindigkeiten – beispielweise beim Linksabbiegen bei entgegenkommendem Verkehr oder beim Befahren von Kurven.
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Verzögerte Augenbewegungen
Hierzu brachte Mußhoff das Beispiel eines spielenden Kindes am Fahrbahnrand. Cannabis kann bewirken, dass Augenbewegungen verzögert eintreten. Zu der Zeit, die im Normalfall benötigt wird, um nach dem Sehen auch die Gefahr zu realisieren und anschließend zu bremsen oder auszuweichen, kommt also diese Verzögerung noch on top. Und das obwohl in solchen Situation jede Sekunde zählt.
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Kontrastsehen
Bei älteren Menschen wird schon lange über die Fahrtüchtigkeit unter anderem aufgrund einer abnehmenden Sehleistung diskutiert. Unter anderem führt eine altersbedingte Destabilisierung der Linsenproteine zu einer reduzierten Kontrastsensitivität, welche im Straßenverkehr als kritisch angesehen wird. Aber nicht nur das fortschreitende Alter, sondern auch andere Faktoren können das Kontrastsehen beeinflussen. Ein Faktor ist das Auftreten von Lichtstreuung. Im Auge entsteht Streulicht häufig aufgrund von Streuzentren im dioptrischen Apparat (Lichtbrechende Strukturen des Auges), die einen anderen Brechungsindex haben. So entstehen bei Lichteinfall diffuse Stellen, die den Bildkontrast reduzieren oder auch Teile des Sichtfeldes unkenntlich machen. Bei Cannabiskonsumenten unter THC-Einfluss konnte man ein vermehrtes Auftreten von Streulicht messen. Das beeinträchtigt die Sicht sowohl bei Gegenlicht als auch bei Nachtfahrten.
“Don’t kiff and drive”
Mit dieser Adaption des bekannten Spruchs „Don‘t drink and drive“ sprach Mußhoff während der Pressekonferenz seine Empfehlung zum Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr aus. Vom ADAC gibt es die Empfehlung bei moderatem Einzelkonsum mit einer Konsummenge von bis zu 25mg THC mindestens zwölf Stunden nicht am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei Konsummengen darüber oder unbekannter Konsummenge gilt die Empfehlung für mindestens 24 Stunden. Da THC eine lipophile Substanz ist, kumuliert sie im Körpergewebe. Bei regelmäßigem Konsum kann der Blutwert durch Verteilungsvorgänge zwischen Blut und Gewebe deutlich länger über dem Grenzwert liegen. Entsprechend ist bei täglichem Konsum die Teilnahme am Straßenverkehr im Grunde ausgeschlossen. Ebenfalls beliebt ist die orale Aufnahme in Form von Gebäck. Hierbei dauern die Wirkung und die Nachweisbarkeit deutlich länger an als beim Kiffen und man sollte mehr als 24 Stunden nicht hinter dem Steuer sitzen.
Und wer jetzt darüber nachdenkt sich rasch in der nächsten Apotheke einen Urintest zu besorgen, dem sollte bewusst sein, dass THC zwar im Urin deutlich länger nachweisbar ist als im Blut. Bei negativem Urintest sollte der Bluttests also auch negativ ausfallen. Allerdings sind die Schnelltests deutlich weniger sensitiv und anfälliger für Anwendungsfehler als die Labortests – eine Überraschung der unerfreulicheren Art.
Quelle
Online-Vorab-Pressekonferenz der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. Vortrag „Cannabislegalisierung: Wie wirkt sich THC-Konsum auf das Sehvermögen im Straßenverkehr aus?“ Professor Dr. Frank Mußhoff, Geschäftsführer Forensisch Toxikologisches Centrum GmbH, München. 01.10.2024.
Bildquelle
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