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Zwei von vier Wirkstoffen zeigen Nutzen zur Tabakentwöhnung

Wer unter einer schweren Tabakabhängigkeit leidet, soll einmalig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel zur Tabakentwöhnung erhalten können. Mitarbeiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) haben geprüft, welche der derzeit zugelassenen Arzneimittel für ein solches Programm infrage kommen. Ihr Ergebnis: Nur zwei der vier Wirkstoffe zeigen einen Nutzen.

Tabakrauchen: vermeidbares Gesundheitsrisiko

Dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, weiß eigentlich jeder. Dennoch hat die Zahl der Raucher in den letzten Jahren wieder zugenommen: Aktuellen Befragungen zufolge raucht in Deutschland fast jeder Dritte über 14 Jahren. Zur Rauchentwöhnung kommen neben Verhaltenstraining verschiedene Arzneimittel zum Einsatz. In Deutschland sind Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin zugelassen. Diese mussten Raucher bislang grundsätzlich selbst zahlen. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass Menschen mit schwerer Tabakabhängigkeit Arzneimittel zur Tabakentwöhnung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen können – einmalig und im Rahmen von evidenzbasierten Programmen.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses untersuchten Mitarbeiter des IQWiG die bestehende Evidenz. Kernergebnis des kürzlich veröffentlichten Abschlussberichts: Nur für die Behandlung mit Nicotin und Vareniclin konnte ein Nutzen belegt werden. Für Bupropion, Cytisin und entsprechende Wirkstoffkombinationen fehlen entsprechende Daten.

Vareniclin und Nicotin: trotz Nebenwirkungen deutliche Vorteile

Studienteilnehmer, die zusätzlich zu unterstützenden nichtmedikamentösen Verfahren Nicotin oder Vareniclin zur Tabakentwöhnung einnahmen, erreichten sechs und zwölf Monate nach der Behandlung deutlich häufiger Rauchfreiheit als Teilnehmer, die keine Arzneimittel erhielten. Für Nicotin war das Ergebnis nach zwölf Monaten allerdings nicht so aussagekräftig wie für Vareniclin.

Als Nebenwirkungen traten unter Vareniclin Schlafstörungen, abnorme Träume und Reizbarkeit sowie Fatigue, Übelkeit, Mundtrockenheit oder Kopfschmerzen auf. Unter Nicotin traten beispielsweise Kopfschmerzen, Übelkeit sowie Reizungen im Mund- und Rachenraum oder Juckreiz auf. Dennoch, so das Resultat des IQWiG, überwiegen die Vorteile die Nachteile durch Nebenwirkungen.

Die Schwere der Tabakabhängigkeit hatte keinen erkennbaren Einfluss auf die Studienergebnisse zur Wirkung von Vareniclin oder Nicotin.

Bupropion und Cytisin: keine Bewertung möglich

Zu Bupropion und Cytisin erhielt das IQWiG vom Hersteller bzw. den Autoren der Studienveröffentlichungen nicht die notwendigen Daten. Daher konnten keine Subgruppenanalysen zur Schwere der Tabakabhängigkeit durchgeführt werden. Vor- und Nachteile dieser Wirkstoffe für Raucher mit schwerer Tabakabhängigkeit seien daher unklar, so das IQWiG.

Da alle Studien mit medikamentösen Kombinationstherapien Bupropion beinhalteten (kombiniert mit Nicotin oder Vareniclin), waren zu Kombinationstherapien ebenfalls keine Nutzenaussagen möglich.

Schwere der Tabakabhängigkeit als Voraussetzung für die Erstattung

Laut GVWG können nur Raucher mit schwerer Abhängigkeit eine Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Daher schließt die Einschätzung der Evidenz nur Studienergebnisse zu schwerer Tabakabhängigkeit ein. Hierzu gab es im Vorfeld zum IQWiG-Bericht Kritik, wie es u.a. in einer Pressemitteilung heißt. Der G-BA wird nun abschließend darüber beraten und entscheiden, welche Wirkstoffe die gesetzliche Krankenversicherung schließlich erstatten können und nach welchen Kriterien ein Raucher als schwer tabakabhängig gilt.

Quellen

  • Abschlussbericht des IQWiG „Nutzenbewertung von Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin zur Tabakentwöhnung bei schwerer Tabakabhängigkeit“ vom 7. Dezember 2023 (PDF)
  • Pressemitteilung des IQWiG „Tabakentwöhnung bei schwerer Tabakabhängigkeit: Nutzen für zwei von vier Wirkstoffen belegt“ vom 8. Januar 2024.