Keine Selbstmedikation mit Metamizol

Aufgrund eines aktuellen Fallberichts einer Agranulozytose warnt die AkdÄ vor der eigenständigen Anwendung von Metamizol ohne Arztkontakt.

Agranulozytose: sehr selten, aber schwerwiegend

In einigen EU-Ländern ist Metamizol (Novaminsulfon) aufgrund des Agranulozytose-Risikos gar nicht mehr zugelassen; in Deutschland untersteht es der Verschreibungspflicht. Dennoch sind die Verordnungszahlen laut Arzneiverordnungsreport 2022 mit > 260 Millionen definierten Tagesdosen (DDD) zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2021 enorm. Das Agranulozytose-Risiko ist zwar insgesamt sehr gering, 2020 wurden dem BfArM aber zum Beispiel 65 Verdachtsfälle gemeldet.

Bei einer Agranulozytose kommt es zu einem Abfall der neutrophilen Granulozyten im peripheren Blut auf unter 500/µl. Daraus kann ein erhöhtes Risiko für Infektionen hervorgehen, die tödlich verlaufen können (z. B. Sepsis). Die Letalität liegt hier zwischen 5 bis 10%.

Aufklärung über Symptome und Anwendungsgebiete

Typische Symptome einer Agranulozytose sind:

  • Fieber
  • Halsschmerzen
  • Entzündliche Schleimhautläsionen (z. B. Stomatitis aphtosa, Pharyngitis, Tonsillitis und Proktitis)

Patienten sollten deshalb über Anzeichen einer Agranulozytose aufgeklärt werden. Hinzu kommt, dass Metamizol nicht für die Behandlung von leichten bis mäßigen Schmerzen wie Kopf-, Rücken- oder Zahnschmerzen zugelassen ist. Indikationsgebiete laut Fachinformation umfassen:

  • Akute starke Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen
  • Koliken
  • Tumorschmerzen
  • Sonstige akute oder chronische starke Schmerzen, soweit andere therapeutische Maßnahmen nicht indiziert sind
  • Hohes Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht

Wichtig ist auch, Patienten darüber aufzuklären, Metamizol-haltige Präparate nicht an Dritte weiterzugeben oder diese zu einem späteren Zeitpunkt eigenständig erneut einzunehmen.

Quellen