Laut einem aktuellen Cochrane-Review könnten E-Zigaretten eine Alternative zur traditionellen Nikotinersatztherapie sein. Die deutschen Pneumologen warnen trotzdem.
Cochrane-Review attestiert gute Effektivität
Die Autoren des Cochrane Reviews schlossen in ihre Analyse 50 Studien mit 12430 Teilnehmern ein. 26 dieser Untersuchungen waren randomisierte kontrollierte Studien. 37 der Studien hatten ein hohes Verzerrungsrisiko, 4 Studien ein niedriges, bei den anderen Studien war das Risiko unklar.
Es gab eine moderate Evidenz, dass Personen mit nikotinhaltigen E-Zigaretten erfolgreicher abstinent wurden als Personen, die eine traditionelle Nikotinersatztherapie erhielten (Risk-Ratio 1,69; 95%-Konfidenzintervall [KI] 1,25–2,27). Bei 100 Personen entspräche dies vier zusätzlichen Menschen, die es schaffen, aufzuhören zu rauchen. Auch die Rate unerwünschter Ereignisse war durch nikotinhaltige E-Zigaretten nicht erhöht. Allerdings war die Evidenz für diese Aussage geringer und eine Aussage über Langzeiteffekte nicht möglich. Die längste Nachbeobachtung betrug zwei Jahre.
Nikotinhaltige E-Zigaretten waren auch effektiver als E-Zigaretten ohne Nikotin oder eine Verhaltenstherapie.
Kommentar
Die Daten des Reviews sprechen für eine gute Effektivität von E-Zigaretten bei der Raucherentwöhnung. Sie ist vielleicht sogar höher als bei der traditionellen Nikotinersatztherapie. Aus meiner Sicht hinkt dieser Vergleich jedoch: Eine Nikotinersatztherapie ist in der Regel eine begrenzte Maßnahme. E-Zigaretten nutzen die Anwender deutlich länger. Eine Sucht wird also durch eine andere ersetzt. Insbesondere im Hinblick auf die fehlenden Daten zur Langzeittoxizität sehe ich daher die Anwendung zur Raucherentwöhnung als problematisch. Mir widerstrebt die Vorstellung, E-Zigaretten in der Apotheke zu verkaufen. Es würde der Eindruck entstehen, wer diese Produkte nutzt, tue gar etwas für seine Gesundheit. Damit könnte man auch die jahrelangen Bemühungen zunichtemachen, durch die Rauchen nicht mehr gesellschaftsfähig ist.
Ich bin erfreut, dass die DGP zu einem ähnlichen Schluss kommt und eine entsprechende Stellungnahme (PDF) verfasst hat.