Am 1. März tritt die Masernimpfpflicht inkraft und ein Impfschutz muss in betroffenen Einrichtungen nachgewiesen werden. Ansonsten droht ein Bußgeld.
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Am 1. März tritt die Masernimpfpflicht inkraft und ein Impfschutz muss in betroffenen Einrichtungen nachgewiesen werden. Ansonsten droht ein Bußgeld.