Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom überarbeitet. Neuerungen betreffen vor allem pathomorphologische Untersuchungen, die aktive Überwachung von Patienten und medikamentöse Therapieempfehlungen im metastasierten Stadium.
Mehr als 65.000 Neudiagnosen pro Jahr
Mit etwa 65.800 Neuerkrankungen pro Jahr ist Prostatakrebs in Deutschland mit Abstand die häufigste bösartige Tumorerkrankung bei Männern. Im Jahr 2020 starben 15.400 Patienten an einem Prostatakarzinom. Die altersstandardisierte Sterberate ist seit den letzten 15 Jahren weitgehend stabil. Vor dem 50. Lebensjahr tritt Prostatakrebs nur selten auf.
Nicht nur in Bezug auf die Therapie hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Die S3-Leitlinie des Leitlinienprogramms Onkologie wird daher regelmäßig aktualisiert. Für die neu erschienene Version 7.0 wurden zu acht Fragestellungen systematische Recherchen bzw. – im Fall der Kapitel „Pathomorphologische Untersuchungen“ und „Aktive Überwachung“ – sogenannte Leitliniensynopsen durchgeführt.
Wichtige Neuerungen
Aktive Überwachung (Active Surveillance)
Active Surveillance soll dazu beitragen, Überbehandlungen zu vermeiden. Das Prinzip kommt prinzipiell für alle Patienten mit Niedrigrisiko-Prostatakarzinom infrage. Neu ist, dass die aktive Überwachung explizit für Patienten mit einem lokal begrenzten Niedrigrisiko-Prostatakarzinom empfohlen wird. Außerdem wird sie als Möglichkeit für weitere ausgewählte Patienten mit eher günstigem Risikoprofil der ISUP-Gruppe 2 benannt. Ebenfalls aktualisiert wurden die Parameter, die gegen eine aktive Überwachung sprechen (darunter PSA-Werte ≥15 ng/ml), wie bei einem signifikanten PSA-Anstieg zu verfahren ist und unter welchen Kriterien die aktive Überwachung beendet werden sollte.
Änderungen bei den Therapieempfehlungen
Die Therapie des metastasierten, hormonsensitiven Prostatakarzinoms (mHSPC) hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend geändert. Bei diesen Patienten soll zeitnah nach Diagnosestellung eine Androgendeprivation (ADT) eingeleitet werden. Ziel ist die Reduktion des Risikos von Komplikationen wie pathologischen Frakturen, Rückenmarkskompression, Harnleiterobstruktion oder Knochenschmerzen.
Allen Patienten soll zusätzlich zur ADT eine Hormontherapie der neuen Generation angeboten werden. Zu den bestehenden Therapieempfehlungen aufgenommen wurden die medikamentösen Dreifachkombinationen aus Docetaxel, ADT und Darolutamid bzw. Abirateron+Prednison/Prednisolon (letzteres als Kann-Empfehlung und beschränkt auf bestimmte Formen). Die Kombination aus Docetaxel und ADT wird nicht mehr empfohlen.
Die Therapieempfehlungen zum androgenunabhängigen oder kastrationsresistenten Prostatakarzinom (CRPC) wurden ebenfalls aktualisiert. Es wurden alle zwischenzeitlich erfolgten Arzneimittelneuzulassungen berücksichtigt, darunter Lutetium (177Lu) Vipivotidtetraxetan.
Bei Patienten mit mCRPC soll die ADT fortgesetzt werden. Zur Therapieplanung wird empfohlen, vor Einleitung einer systemischen Therapie eine Sequenzierung von Genen der homologen Rekombinationsreparatur (HRR) durchzuführen. Die Empfehlungen zur Therapie des mCRPC sind abhängig von der Vortherapie, vom Nachweis einer Mutation in BRCA1/2- oder anderen HRR-Genen, sowie von der Chemotherapiefähigkeit der Patienten.
Zudem wurden erstmals zwei Empfehlungen zum neuroendokrinen Prostatakarzinom in die Leitlinie aufgenommen. Es zeichnet sich durch eine aggressive Verlaufsform aus.
Die Leitlinie mitsamt aller Neuerungen kann beim Leitlinienprogramm Onkologie abgerufen werden. Zudem sind die Inhalte in der Leitlinien-App integriert.
Quellen
Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prostatakarzinom, Langversion 7.0, 2024, AWMF-Registernummer: 043-022OL https://www.leitlinienprogrammonkologie.de/leitlinien/prostatakarzinom
Pressemitteilung der Deutschen Krebsgesellschaft vom 1. Juli 2024. „S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom – der häufigsten Krebserkrankung bei Männern – aktualisiert“