Die Legalisierung von Cannabis bringt auch Veränderungen für Apotheken mit sich. Wird jetzt alles einfacher?
Raus aus der Illegalität
Kein Scherz: Am 1. April 2024 legitimiert das CanG (pdf), das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis, den Joint. Der Deutsche Bundestag hatte am 23. Februar 2024 entsprechende Änderungen bezüglich der rechtlichen Einordung von Cannabis beschlossen. Ab Ostermontag sind nun der private Eigenanbau und der Konsum für Erwachsene legal. Schritt zwei, der gemeinschaftliche, nichtgewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen, tritt dann zum 1. Juli 2024 in Kraft. So viel zum nichtmedizinischen Gebrauch – aber was ändert sich im Hinblick auf Medizinalcannabis?
Aus Gelb mach Rot
Medizinalcannabis erhält ein extra Gesetz, das MedCanG. Damit will die Bundesregierung eine klare rechtliche Grenze zum Genuss-Kraut schaffen. Verordnungsfähig sind getrocknete Blüten oder Extrakte in standardisierter Qualität mit einem Tetrahydrocannabinol(THC)-Gehalt von mindestens 0,3%, wie es das Deutsche Arzneibuch vorschreibt. Nach wie vor sind für die Verordnung als Arzneimittel sowie eine Erstattung die bisher geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen nötig.
Da Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel (BtM) eingestuft ist, braucht es keine Verordnung auf dem speziellen BtM-Rezept mehr. Für die Abgabe von Medizinalcannabis reicht wie bei anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne BtM-Status ein reguläres Rezept.
Weniger Aufwand, mehr Nachfrage?
Parallel dazu sind alle speziellen Vorgaben und Sicherungsmaßnahmen für Betäubungsmittel für Cannabis nicht mehr relevant. Die spezielle Dokumentationspflicht und der BtM-Zuschlag entfallen. Unerlaubter Erwerb von Medizinalcannabis ist strafbar. Hierbei gilt, entsprechend den erlaubten Mengen im Konsumcannabisgesetz, ein Grenzwert von 25 g pro Tag oder 50 g pro Monat.
Hersteller für Medizinalcannabis benötigen weiterhin eine entsprechende Befugnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Auch die bisherigen arzneimittelrechtlichen Vorgaben an die pharmazeutische Qualität werden aufrechterhalten, genau wie die Verschreibungspflicht.
Apotheker könnten durch die Legalisierung nun öfter ein Cannabis-Rezept in die Hände bekommen. Ärzte, die bisher vor den BtM-Vorschriften zurückschreckten, haben nun erleichterte Bedingungen.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit. Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz (Zugriff am 27. März 2024).
Deutscher Bundestag. Bundesgesetzblatt Nr. 109: Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) (pdf). 27. März 2024.