Mit oder ohne Zusatznutzen: IQWiG legt Jahresbericht 2019 vor

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) informiert im frisch erschienenen Jahresbericht über seine Arbeit im Jahr 2019.

Ein Drittel der Dossiers mit Zusatznutzen

Der 64 Seiten umfassende „Jahresbericht 2019“ des IQWiG ist als PDF über die Website www.iqwig.de abrufbar. In dem gesonderten 8-seitigen Leporello „Zusatznutzen: Ja oder Nein?“ sind in tabellarischer Form die AMNOG-Bewertungen im Jahr 2019 zusammengefasst (PDF).

Insgesamt schlossen die Mitarbeiter des IQWiG vergangenes Jahr 73 Dossiers ab, von denen in der Mehrheit (47 von 73) kein Zusatznutzen belegt werden konnte.

Einen erheblichen Zusatznutzen stellten die Mitarbeiter des IQWiG für Galcanezumab zur Migräneprophylaxe sowie in neuen Anwendungsgebieten für Ipilimumab, Nivolumab und Pembrolizumab (nach Addendum) fest.

Ein beträchtlicher Zusatznutzen konnte Apalutamid beim Prostatakarzinom, Dolutegravir/Lamivudin bei HIV, Durvalumab beim NSCLC, Erenumab bei Migräne, Olaparib bei Brustkrebs, Pembrolizumab beim Melanom, Ramucirumab beim hepatozellulären Karzinom und Risankizumab bei Psoriasis attestiert werden – wenn auch mit unterschiedlicher Aussagesicherheit.

Hintergrund Zusatznutzen

Seit Einführung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) 2011 ist rechtlich festgelegt, dass Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sofort nach Markteintritt eine Bewertung ihres Zusatznutzens durchlaufen müssen (frühe Nutzenbewertung). Hierfür muss der pharmazeutische Unternehmer ein Dossier vorlegen, anhand dessen das IQWiG bewertet, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen besteht. Der anschließende Beschluss des Gemeinsamen Bundessausschusses (G-BA) dient schließlich als Entscheidungsgrundlage dafür, zu welchem Preis der Hersteller das neue Arzneimittel anbieten darf.

Aktuelle Mitteilungen zu Zulassungen sowie zum Zusatznutzen stellen wir übrigens – frei und ohne Abo einsehbar – auf den Homepages unserer Zeitschriften „Arzneimitteltherapie“ und „Krankenhauspharmazie“ zur Verfügung.

Ausgewählte Entscheidungen zur Nutzenbewertung nehmen wir genauer unter die Lupe, im August war es beispielsweise Ivacaftor bei zystischer Fibrose.